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Honorar/Erstattung

Honorar und ErstattungDie Erstattung der Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen. Hingegen erstatten die privaten Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und Beihilfen die entstandenen Kosten ganz oder teilweise. Sprechen Sie Ihren Fall mit der Krankenkasse ab, denn je nach Tarif können die Erstattungen der Krankenkassen unterschiedlich ausfallen.Einige private Krankenkassen erstatten nur nach GebüH-1985 basierenden Tarifen, welche im Jahr 1985 festgelegt wurden und die heutigen entstandenen Kosten nichtmehr decken können.Die Bezahlung erfolgt in meiner Praxis nach jeder Behandlung, die Kosten variieren je nach Zeit- und Arbeitsaufwand, sie werden aber vor jeder Behandlung abgesprochen.



Naturheilpraxis Heilpraktikerin Jennifer Wunderlich

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